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HOMOLOGATION

FAHRZEUGIMPORT GEBRAUCHTFAHRZEUGE

– Eintragung von ausländischen Gebrauchtfahrzeugen in die österreichische Genehmigungsdatenbank

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Was ist notwendig, um ein ausländisches Gebrauchtfahrzeug in Österreich zum Verkehr zulassen zu können?

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Um als Privatperson oder als Unternehmen ein Gebrauchtfahrzeug aus einem anderen Land importieren und in Österreich zum Verkehr zulassen zu können, muss dieses zunächst in die österreichische Genehmigungsdatenbank (ÖGDB) eingetragen werden. Erst dann können Sie Ihr Fahrzeug bei den österreichischen Zulassungsstellen zum Verkehr zulassen.

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Grundsätzlich ist der jeweilige Hersteller bzw. sein in Österreich Ermächtigter gesetzlich dazu verpflichtet, die Eintragung in die österreichsiche Genehmigungsdatenbank vorzunehmen.

 

Die Congenia GmbH ist für bestimmte Marken ermächtigt Eintragungen in die österreichische Genehmigungsdatenbank (ÖGDB) vorzunehmen. 

 

Eine Liste jener Marken, für welche wir zuständig sind, finden sie hier.

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Ihr Fahrzeug entspricht keiner dieser Marken? Eine Liste aller in Österreich Ermächtigten finden Sie auf der Webseite des zuständigen Bundesministeriums. 

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Welche Unterlagen benötige ich für die Eintragung meines ausländischen Gebrauchtfahrzeuges in die österreichische Genehmigungsbank?

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Damit wir die Eingabe der fahrzeugspezifischen Daten vornehmen können, benötigen wir folgende Unterlagen bzw. Informationen von Ihnen: 

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zwingend notwendige Unterlagen

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1) bei Fahrzeugen mit einer Fahrzeugidenfifikationsnummer mit weniger als 17 Stellen ein Foto vom Typenschild des betreffenden Fahrzeuges;

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2) die EG-Übereinstimmungsbescheinigung (EU Certificate of Conformity, kurz CoC) des betreffenden Fahrzeuges im Original, oder bei Fehlen der EG-Übereinstimmungsbescheinigung (EU Certificate of Conformity, kurz CoC) ein Foto vom Typenschild des betreffenden Fahrzeuges;

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3) alle ausländischen Zulassungsdokumente samt Abmeldebestätigung im Original, bspw. bei Fahrzeugen aus Deutschland die Zulassungsbescheinigung Teil I samt Abmeldebestätigung, sowie die Zulassungsbescheinigung Teil II, oder bspw. bei Fahrzeugen aus Italien den Fahrzeugbrief, sowie das "certificato di proprietà" vom dortigen Fahrzeugregisteramt (PRA);

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4) einen Nachweis in Kopie, welcher Sie als Eigentümer:in ausweist, bspw. ein Kaufvertrag oder eine Rechnung, sowie einen Auftrag, welcher ausweist, dass Sie von der Eigentümerin bzw. vom Eigentümer für diesen Vorgang ermächtigt sind, wenn Sie selbst nicht Eigentümer:in laut vorher genanntem Nachweis sind;

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5) die Farbe des betreffenden Fahrzeuges, wobei eine handschriftliche Notiz genügt;

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6) bei Fahrzeugen mit einer Fahrzeugidenfifikationsnummer mit weniger als 17 Stellen die Form des amtlichen Kennzeichens (1- oder 2-zeilig), wobei auch hier eine handschriftliche Notiz genügt - bitte beachten Sie, dass eine Änderung einer falschen Angabe nach der erstmaligen Zulassung in Österreich nur noch auf Ihre eigenen Kosten möglich und mit erheblichem Aufwand verbunden ist;

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7) Ihre Kontaktdaten, um etwaige Fragen abklären zu können bzw. damit die Zustellung der Dokumente, die wir an Sie zurückschicken reibungslos funktioniert - geben Sie hier bitte auch eine Telefonnummer und E-Mail-Adresse an;

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hilfreiche Unterlagen

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1) idealerweise ein Foto vom Fahrzeug, um bauartbedingte Besonderheiten zu erkennen, die für die Eintragung relevant sein können;

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2) ein Foto vom Typenschild des betreffenden Fahrzeuges - unabhängig davon, wie viele Stellen die Fahrzeugidentifikationsnummer des Fahrezuges aufweist, oder ob zum Fahrzeug eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung (EU Certificate of Conformity, kurz CoC) existiert, oder nicht.

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Versandadresse

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Diese Unterlagen senden Sie bitte eingeschrieben an unsere Lieferadresse:

Congenia GmbH

z.H.: Homologationsabteilung

Albrechtstraße 26

A-4614 Marchtrenk

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Nach Erhalt aller notwendigen Unterlagen tragen wir für Sie das betreffende Fahrzeug in die österreichische Genehmigungsdatenbank ein. Jene Unterlagen, die Sie für die Zulassung des Fahrzeuges benötigen, sowie die Rechnung für unsere Dienstleistung, senden wir per Nachnahme an Sie zurück. Sie können dann Ihr Fahrzeug bei einer österreichischen Zulassungsstelle zum Verkehr zulassen bzw. anmelden. 

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Was kostet die Eintragung meines ausländischen Gebrauchtfahrzeuges in die österreichische Genehmigungsdatenbank?

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Die Kosten für die Eintragung eines Gebrauchtfahrzeuges sind gesetzlich geregelt (§ 28b Kraftfahrgesetz 1967, kurz KFG) und belaufen sich auf EUR 180,00 zzgl. EUR 24,00 Versandkosten inkl. Nachnahmegebühr, soweit keine weitere Abklärung notwendig ist. 

 

Für jede notwendige Abklärung stellen wir zusätzlich EUR 54,00 in Rechnung. Es empfiehlt sich insofern alle notwendigen Unterlagen gesammelt zu übermitteln, um zusätzliche Kosten zu vermeiden. 

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Unsere Preise verstehen sich inklusive 20% Mwst. 

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Mein Fahrzeug ist in der österreichischen Genehmigungsdatenbank eingetragen. Wie kann ich nun mein Fahrzeug zum Verkehr zulassen bzw. anmelden?

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Sollte für Ihr Fahrzeug gemäß den österreichischen Überprüfungszyklen nach § 57a Kraftfahrgesetz 1967, kurz KFG, eine wiederkehrende Begutachtung notwendig sein, benötigen Sie außerdem ein gültiges (Anmelde-)Gutachten gemäß § 57a KFG. Wobei das Datum der erstmaligen Zulassung als Referenzdatum heranzuziehen ist. Erst bei Vorlage eines solchen positiven Gutachtens kann Ihr Fahrzeug bei einer österreichischen Zulassungsstelle zum Verkehr zugelassen bzw. angemeldet werden. 

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Wenn Sie das betreffende Fahrzeug selbst importiert haben, und für dieses gesetzliche Abgaben, bspw. Normverbrauchsabgabe (NoVA), Mehrwert- bzw. Umsatzsteuer (Mwst. bzw. Ust.) usw. zu entrichten sind, so müssen Sie diese zuerst beim zuständigen Finanzamt abführen. Dazu muss Ihr Fahrzeug aber bereits in die österreichische Genehmigungsdatenbank eingetragen sein. Erst in der Folge können Sie eine etwaige Zulassungssperre aufheben lassen. Anschließend können Sie Ihr Fahrzeug mit der entsprechenden Bestätigung des zuständigen Finanzamtes bei einer österreichischen Zulassungsstelle zum Verkehr zulassen bzw. anmelden. 

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Weiterführende Informationen finden Sie auf der Webseite der Bundesrepublik Österreich. 

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