HOMOLOGATION
FAHRZEUGIMPORT NEUFAHRZEUGE
– Eintragung von (aus- oder inländischen) Neufahrzeugen in die österreichische Genehmigungsdatenbank
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Sind Sie Fahrzeugimporteur oder -hersteller und möchten Neufahrzeuge nach Österreich importieren und/oder in Österreich zum Verkehr zulassen?
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Unser Service umfasst hierbei verschiedene Angebote:
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Bevollmächtigungsvertrag
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Um als Fahrzeughersteller ein Neufahrzeug in Österreich zum Verkehr zulassen zu können, muss dieses zunächst in die österreichische Genehmigungsdatenbank (GDB) eingetragen werden. Erst dann können Ihre Kund:innen Fahrzeuge bei den österreichischen Zulassungsstellen zum Verkehr zulassen.
Grundsätzlich ist der jeweilige Hersteller gesetzlich dazu verpflichtet, die Eintragung in die österreichsiche Genehmigungsdatenbank vorzunehmen bzw. vornehmen zu lassen.
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Für ausländische Fahrzeughersteller ohne Hauptniederlassung in Österreich gilt dabei aber, dass diese einen Bevollmächtigten im Sinne des § 29 Kraftfahrtgesetz 1967, kurz KFG, in Österreich benötigen.
Falls dies nicht durch Ihr Unternehmen selbst übernommen werden kann, können wir als vom Herrsteller für Eingaben in die österreichische Genehmigungsdatenbank Bevollmächtigter auftreten.
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In diesem Fall erstellen wir mittels unserer beim zuständigen Bundesministerium zertifizierten Software sogenannte Typdatensätze aufgrund Ihrer EG-Betriebserlaubnis und verknüpfen diese mit einzelnen Fahrzeugen. Diese Genehmigungssätze werden anschließend von uns in die österreichische Genehmigungsdatenbank eingespeist. In der Folge können Sie oder Ihre Kund:innen das betreffende Fahrzeug ganz bequem bei einer österreichischen Zulassungsstelle zum Verkehr zulassen bzw. anmelden.
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Dienstleistervertrag
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Wenn Sie als ausländischer Hersteller bereits über einen Bevollmächtigten im Sinnes des § 29 Kraftfahrgesetz 1967, kurz KFG, verfügen oder Ihr Unternehmen seine Hauptniederlassung in Österreich hat, können wir als Dienstleister für Sie arbeiten.
Gerne stellen wir Ihnen in diesem Fall eine Desktop Anwendung unserer beim zuständigen Bundesministerium zertifizierten Software zur Verfügung. Sie selbst können dann sogenannte Typdatensätze aufgrund Ihrer EG-Betriebserlaubnis erstellen und verknüpfen diese mit einzelnen Fahrzeugen. Diese Genehmigungssätze werden anschließend an die österreichische Genehmigungsdatenbank übermittelt. In der Folge können Sie oder Ihre Kund:innen das betreffende Fahrzeug ganz bequem bei einer österreichischen Zulassungsstelle zum Verkehr zulassen bzw. anmelden.
Bitte beachten Sie, dass hierfür zumindest zwei Personen in Ihrem Unternehmen durch das zuständige Bundesministerium zertifiziert werden müssen.
Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass wir die anspruchsvolle Erstellung der sogenannten Typdatensätze aufgrund Ihrer EG-Betriebserlaubnis übernehmen und Sie lediglich einzelne Fahrzeuge mit diesen verküpfen. Auch diese Genehmigungssätze werden anschließend in die österreichische Genehmigungsdatenbank eingespeist. Sie oder Ihre Kund:innen brauchen dann wiederum nur noch das betreffende Fahrzeug ganz bequem bei einer österreichischen Zulassungsstelle zum Verkehr zulassen bzw. anmelden.
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Beratungsvertrag
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Gerne unterstützen wir Sie bei den notwendigen Formalitäten hinsichtlich der Einrichtung eines Zugangs zur österreichischen Genehmigungsdatenbank, der Kommunikation und Korrespondenz mit dem zuständigen Bundesministerium, bei der Erstellung von EG-Übereinstimmungsbescheinigungen (Certificate of Conformity, kurz CoC), der Berechnung der Normverbrauchsabgabe, kurz NoVA, der Kommunikation mit den österreichischen Zulassungsstellen, und allen anderen Fragen rund um das Thema Homologation.
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Vereinbaren Sie noch heute ein unverbindliches Informationsgespräch unter 0043 7243 21 510 oder via E-Mail unter homologation@congenia.com - wir helfen Ihnen gerne!